Nein für ne Klage musst du nicht zur Polizei.... Eidiwei es sind Zivilrechtliche Ansprüche die evtl gegen wen auch immer hast... und keine Strafrechtlichen
Versuch mal den GF des Ladens an die Strippe zu bekommen um das ganze zu klären....
Du kannst den Onlinemahnbescheid beatragen / erlassen.... Reagriert das Geschäft nach ner gewissen Zeit nicht,... bekommst du nen Vollstreckungsbscheid mit dem du notfalls einen Gerichtsvollzieher beuaftragen kannst. Reagiert der Laden und wiederspricht, kommt es zum Gerichtsprozess wo alles ZIVILRECHTLICH geprüft wird. Ausserdem gibt es recht kurze Verfährungsfristen für Forderungen die nicht tutliert sind... Muss man eben mal im Einzelfall prüfen
Kommt eben drauf an wie hoch der Differenzbetragt ist... ob sich es lohnt usw ...
Natürlich ist dies KEINE Rechtsberatung und null Gewähr für nix