Hey,
lieber klare und deutliche Regelungen, als jedem mal sein Ding machen lassen und alle Vernünftigen grübeln nur noch über die Hirnies, die wohlmöglich sich und andere gefährden:
Tragen von Schutzkleidung"Für Motorradfahrer und deren Beifahrer gehören ..."
Absolut verständlich, dass hier mal eingegriffen wird, wenn man sieht, was der "Belgier" so zu tragen pflegt (Stahlhelm, Minirock bei der Sozia, Sandalen beim Fahrer, Flip-Flops auf dem Rücksitz...), doch wirklich dramatisch sind die Vorgaben doch nicht. Da steht nirgends was von teurer Schutzkleidung nach gewissen Din... oder sonstigen Qualitätsstandards. Lediglich das, was man eigentlich schon so zu Hause (lange Jacke, lange Hose, ein Paar Stiefel) hat und z.B. meiner Vorstellung von angepaßter Motorradkleidung nicht unbedingt entspricht.
Parken auf Gehsteigen"Motorräder dürfen innerorts auf Gehsteigen geparkt werden..."
Ist doch mal eine klare Aussage. In D ist es generell verboten "Befahren von Gehwegen", wird aber von Gemeinde/Stadt zu Gemeinde/Stadt geduldet oder eben nicht geduldet. Und wenn nicht, hast Du ein Ticket.
Mitnahme von Kindern auf Motorrädern"Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren dürfen ..."
Mal eine klare Aussage. In D gibt es keine
genauen Vorschriften hierzu, jedoch viel Interpretationsraum im Auge der
Vorbeischlängeln"Das Vorbeischlängeln mit Motorrädern an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen ist jetzt erlaubt..."
Eine gute Regelung, durch die die Praxis nun legalisiert wurde.
Befahren von Busspuren"Motorräder, Kleinkrafträder und Fahrräder dürfen für Busse reservierte Fahrspuren befahren, ..."
Solche Hinweise findet man doch immer von Seiten des ADACs, wenn andere Länder Sonderregelungen und Sonderschilder kreieren. Und in Großstädten entzerrt es evt. den Berufsverkehr.
Trikes auf Autobahnen"Das Verbot von Trikes mit einem Leergewicht unter400 kg auf Autobahnen wurde aufgehoben..."
Sicherlich eine ehemalige, weil nun aufgehobene Regel, die zuvor keiner kannte. Und Unwissenheit schützt auch in Belgien vor den hohen Strafen nicht.
Motorräder mit Beiwagen und Anhänger"Motorräder mit Beiwagen dürfen einen Anhänger ziehen, ..."
Etwas, dass viele (z.B. Goldwingfahrer mit drei Rädern) zuvor gemacht haben, obwohl der Klappkarawan am Heck wohlmöglich das Geschoss in andere Verkehrsteilnehmer drängte.
Neues Verkehrszeichen: Durchfahrt für Quads verbotenSolche Hinweise findet man doch immer von Seiten des ADACs, wenn andere Länder Sonderregelungen und Sonderschilder kreieren. Finden sicherlich an Stellen wieder, wo entweder Anwohner stark belästigt werden oder wo in D sowieso nur Traktoren/Forstwirtschaft durch durften.
Ich finde es halb so schlimm.
Und das beste kommt zum Schluss:
Absolut nichts zur
Warnwestenpflicht, die gerade auch für die hiesigen Grenzpendler wichtig ist.
In Belgien ist man zum Mitführen einer Warnweste verpflichtet!!! Auch als motorist!
Hintergrund, bei Pannen oder Unfällen auf autoroutes (BABs) und nationalroutes (Bundes- und Landstraßen) ist diese bei Panne und/oder Unfall beim Verlassen des Fahrzeugs, hier also beim Absitzen von der Mopete, anzulegen. Gilt für Fahrer und Sozia. Mir ist nicht genau bekannt, wie hoch die Buße ist, doch kostet der Verstoß sicherlich auch wieder ein heiden Geld, wie alle Protokolle in belgique. Und mit der Ausrede, ich hab nur angehalten um Pause zu machen, ein Foto zu knipsen ..., wo man die Weste eben nicht tragen muss, wollt ich, wenn es nicht der Wahrheit entspricht, nem belgischen Flic nicht kommen. Da sprechen die police auf einmal gar kein Deutsch mehr.
Gruß
Tron