von King Madness » Freitag 20. April 2012, 11:23
(dapd) 20.04.2012, 07:03
Heidelberg. Wenn ein Lkw von einer offenen Ladefläche Steine verliert, die bei einem nachfolgenden Pkw die Scheibe beschädigen, ist der Lkw-Halter zu Schadenersatz verpflichtet.
Um einen solchen Schadensersatz kommt er nur herum, wenn er nachweisen kann, dass ein auf der Straße liegender Stein den Schaden verursacht hat. Das entschied das Landgericht Heidelberg (Aktenzeichen: 5 S 30/11). In dem Fall greift nach Meinung des Gerichts die Gefährdungshaftung des Lkw-Halters, wenn er nicht beweisen kann, dass der Schaden nicht von ihm verursacht wurde.
Gruß
Ralf Georg
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