Gerade in den Sommermonaten ist die Autowäsche im Freien sehr beliebt. Dies ist jedoch meist nicht erlaubt. Auf Nummer sicher geht, wer sein Fahrzeug in Waschstrassen oder Selbstwascheinrichtungen wäscht und auf das Waschen auf der öffentlichen Strasse oder zu Hause verzichtet. In Waschtrassen verhindern spezielle Abscheider, dass Öl- und Schmierstoffe, die beim Waschen vom Fahrzeug entfernt werden, in das Grundwasser gelangen. Auch der Wasserverbrauch wurde dank umweltschonender Techniken in der Form optimiert, dass das Wasser für eine Vielzahl an Autowäschen verwendet werden kann.
Wer dennoch sein Fahrzeug lieber zu Hause oder auf der öffentlichen Strasse waschen möchte, riskiert in den allermeisten Fällen ein Bußgeld. Die jeweiligen Gemeindeordnungen regeln, ob die Fahrzeugwäsche am Straßenrand oder auf dem Privatgrundstück erlaubt ist. Meist ist dies wegen der Gefahr der Grundwasserverunreinigung verboten. Ein bundeseinheitliches Verbot besteht jedoch nicht.
München schreibt beispielsweise vor, dass Autowaschen zu Hause, auf öffentlichen Strassen oder Plätzen, auch wenn es nur mit Wasser und keinen Reinigungsmitteln erfolgt, in jedem Fall untersagt ist. Ansonsten droht ein Bußgeld. Aber auch das Waschen auf privatem, unbefestigten Untergrund ist in München verboten. Nicht viel anders ist die Rechtslage, wenn das Waschen auf privatem, abgedichteten Grund erfolgt. Dies ist in München nicht generell untersagt. Voraussetzung ist jedoch, dass das Grundstück an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist. Meist sind die Grundstücke jedoch nicht so angelegt, dass sichergestellt ist, dass kein verunreinigtes Wasser in den Untergrund und damit in das Grundwasser gelangen kann. Von einer solchen Autowäsche wird daher dringend abgeraten.